Psychoanalytisch begründete
Psychotherapie
Der Arzt Sigmund Freud (1856 - 1939) begründete und entwickelte eine Wissenschaft von unbewussten Vorgängen im Seelenleben des Menschen und gab ihr den Namen "Psychoanalyse". Sie wird heutzutage zur Diagnostik und Behandlung von psychischen Erkrankungen verwendet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie durch unbewusste seelische Konflikte, psychische Entwicklungsdefizite, traumatische Erfahrungen und belastende frühe Beziehungen entstanden sind.
Zu diesen gehören unter anderem Depressionen, Ängste, Zwänge, Störungen der Beziehungs-, Liebes- und Arbeitsfähigkeit, Störungen des Selbsterlebens, der Beziehung zur Wirklichkeit sowie körperliche Beschwerden, die seelisch bedingt beziehungsweise mitbedingt sind.

Angebotene Therapieverfahren
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) gehört zu den psychoanalytisch begründeten Verfahren. Sie konzentriert sich in ihrem therapeutischen Vorgehen auf aktuelle unbewusste Konflikte mit entsprechenden psychischen Symptomen, die als ungünstige Bewältigungsversuche verstanden werden können.
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie erfolgt in der Regel einmal wöchentlich im Sitzen.
Die analytische Psychotherapie (AP) gehört ebenfalls zu den psychoanalytisch begründeten Verfahren. Sie bietet eine intensivere, über einen aktuellen Konflikt hinausgehende Auseinandersetzung mit eigenen unbewussten Prozessen, die dabei helfen kann, neue innere Haltungen für sich zu entwickeln, die in der Folge dann eine bisherige, leidvolle Symptomatik entbehrlich werden lassen.
Die analytische Psychotherapie erfolgt in der Regel drei bis vier Mal pro Woche im Liegen. Derzeit kann ich diese Behandlungsform im Rahmen meiner psychoanalytischen Weiterbildung am Institut für Psychoanalyse Heidelberg (IPHD) anbieten.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen und Beihilfestellen tragen die Kosten für diagnostische Erstgespräche und Psychotherapie, die in meiner Praxis als Einzelpsychotherapie erfolgt. Private Krankenversicherungen erstatten in der Regel die Kosten für diagnostische Erstgespräche, haben aber eigene Vertragsregelungen für die Übernahme von Behandlungskosten.